Rechtsformen
In Deutschland kann mittlerweile aus einer Vielzahl von möglichen Rechtsformen gewählt werden. Unter Anderem steht einem Existenzgründer folgende Formen zur Verfügung:
- Freiberufler (kein Kaufmann)
- Einzehlunternehmner: Ein Eintragung ins Handelsregister -> “e.K” (Eingetragener Kaufmann)
- Personengesellschaften: GbR, PartnerG, OHG, KG
- Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, KGaA, eG, UG
Auländische Rechtsformen:
- Englische Limited (ltd.): Gründung und Sitz in Großbritanien mit Zweigniederlassung in Deutschland.
Natürlich sollte man sich im Vorhinein überlegen, welche Rechtsform für das gewisse Vorhaben am geeignesten ist. Mögliche Einflussfaktoren können sein:
- Haftung
- gesetzliche Bestimmungen
- Steuern
- Anzahl der Gründer
- Ansehen der Rechtsform
- Größe des Unternehmens